Wahl der/des  Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Unzenberg

Am Sonntag,dem 25.09.2022 von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der /des Ortsbürgermeisterin/ Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Unzenberg statt.

Am Sonntag ,dem 09 10 2022 von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl statt.

Die Wahlvorschläge bedürfen  keiner Untertstützungsunterschriften nach §16 KWG ,da die Gemeinde Unzenberg weniger als 500

Einwohner hat (§16 Abs.2 Satz 1KWG).Dies gilt auch für Einzelbewerber nach §62 Abs.3KWG.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber

benannt werden.

Der vollständige unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen

Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter

Norbert Aßmann

Tombacher Str.3

55483 Unzenberg

oder bei der zuständigen

Verbandsgemeindeverwaltung

Marktplatz 5

55481 Kirchberg

eingereicht werden.Die Einreichungsfrist läuft am 48.Tag vor der Wahl ab,das ist

am Montag , dem 08 08 2022, 18 UHR

Vordrucke für Wahlvorschlag,Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers,Zustimmungserklärung der

Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen

Verbandsgemeindeverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich.

Unzenberg,den 05 07 2022

Norbert Aßmann

 

Erster Beigeordneter als Wahlleiter