Der kommunale Strauchschnittplatz der Ortsgemeinde Unzenberg wurde saniert und gereinigt. Seit mehreren Jahren bietet die Ortsgemeinde ihren Bürgern nun schon an ihren Baum- und Strauchschnitt am eigens dafür eingerichteten Platz abzuliefern.

Damit dieser Service in seiner derzeitigen Form auch weiterhin bestehen kann, richtet sich Ortsbürgermeister Dietmar Klein mit folgenden Worten an die Unzenberger Bürger: “Wie schon einige Nutzer festgestellt haben, wurde auf dem Strauchschnittplatz eine Sauberkeitsschicht aufgetragen. Aus gegebenem Anlass möchte ich darum bitten, nur Baum – und Strauchschnitt und keine Garten- und Blumenbeetabfälle anzuliefern (“Grüne Tonne oder Komposthaufen”). Näheres ist auf der Hinweistafel zu finden. Bitte achtet auch darauf, dass angeliefertes Schnittgut fortlaufend an das vorhandene abgeladen wird. In der Vergangenheit wurde durch einige Nutzer Material (auch nicht erlaubtes) einfach in der Mitte oder sogar vor dem eigentlichen Platz entsorgt, wodurch ein erheblicher Beitrag zur Verschmutzung des Platzes geleistet wurde. Wir wollen doch noch lange ohne zeitliche Einschränkungen bzw. Öffnungszeiten den Schnittgutplatz nutzen, deshalb bitte Ich die Hinweistafel zu beachten und um Euer Verständnis.”

Benutzungsordnung des Strauchschnittplatzes
Dieser Baum- und Strauchschnittsammelplatz kann unter folgenden Bedingungen benutzt werden:

1. Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gestattet.
2. Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, aber keine Gartenabfälle. Rasenschnitt darf nur abgelagert werden, wenn er großflächig über dem Strauchschnitt verteilt wird.
4. Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons) abzulagern.
5. Der Durchmesser einzelner Äste darf nicht größer als 12 cm sein.
6. Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
7. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
9. Ansprechpartner ist der/ die Ortsbürgermeister/in.